Wichtige Meldung vom Bundeskriminalamt; vor allem für ältere Menschen und deren Angehörige:
Ältere Bürgerinnen und Bürger werden in zunehmendem Ausmaß Opfer von Betrugshandlungen am Telefon. Gleiches gilt für das deutschsprachige Ausland, wie Österreich oder die Schweiz. Dabei ist das Vorgehen der Täter außerordentlich facettenreich und reicht von Einforderungen von Gebühren für die angebliche Teilnahme an Gewinnspielen bis hin zu falschen Gewinnversprechen. Bislang sind der Polizei ca. 300.000 Geschädigte bekannt. Der Schaden beträgt bereits jetzt über 32 Millionen Euro. Die Polizei geht jedoch von einem deutlich höheren Dunkelfeld aus.
Ältere Bürgerinnen und Bürger werden in zunehmendem Ausmaß Opfer von Betrugshandlungen am Telefon. Gleiches gilt für das deutschsprachige Ausland, wie Österreich oder die Schweiz. Dabei ist das Vorgehen der Täter außerordentlich facettenreich und reicht von Einforderungen von Gebühren für die angebliche Teilnahme an Gewinnspielen bis hin zu falschen Gewinnversprechen. Bislang sind der Polizei ca. 300.000 Geschädigte bekannt. Der Schaden beträgt bereits jetzt über 32 Millionen Euro. Die Polizei geht jedoch von einem deutlich höheren Dunkelfeld aus.
Aus Call-Centern in der Türkei agierende Täter, die
sich auch als Rechtsanwälte oder Notare ausgeben, informieren die
Angerufenen beispielsweise über den angeblichen Gewinn eines hohen Geld-
oder Sachpreises. Die Täter suggerieren, dass der Gewinn nur ausgezahlt
werden kann, wenn der Gewinner in Vorleistung tritt. Es sollen im Voraus Gebühren, Steuern oder andere Kosten bezahlt werden. Eine Verrechnung mit dem Gewinn wird mit unterschiedlichsten Begründungen abgelehnt. Die Opfer sollen die Beträge beispielsweise überweisen, in bar an einen Abholer übergeben oder per Post ins Ausland versenden.
werden kann, wenn der Gewinner in Vorleistung tritt. Es sollen im Voraus Gebühren, Steuern oder andere Kosten bezahlt werden. Eine Verrechnung mit dem Gewinn wird mit unterschiedlichsten Begründungen abgelehnt. Die Opfer sollen die Beträge beispielsweise überweisen, in bar an einen Abholer übergeben oder per Post ins Ausland versenden.
Unabhängig von der Zahlung erfolgt niemals eine Gewinnausschüttung – ein Gewinn existiert nicht!
Sind Bürgerinnen und Bürger nach Vorauszahlung
Opfer einer solchen Betrugsmasche geworden, so müssen sie damit rechnen,
in der Folgezeit erneut von Betrügern angerufen und zu weiteren
Zahlungen aufgefordert zu werden. Der Polizei sind bereits verschiedene
Betrugsmaschen bekannt. Der Ideenreichtum der Täterseite ist hierbei
unerschöpflich.
So geben sich die Call-Center-Mitarbeiter sogar als
Polizeibeamte oder Staatsanwälte aus und behaupten, dass sich die
Angerufenen durch die Erstzahlung strafbar gemacht haben und ein
angeblich gegen sie eingeleitetes Ermittlungsverfahren nur gegen eine
weitere Zahlung schnell und unkompliziert abwendbar sei. Die Täter
setzen die Opfer massiv unter Druck, wenn diese keine weiteren Zahlungen
leisten wollen. Selbst wenn Opfer kein Geld mehr haben und alle
Ersparnisse bereits aufgebraucht sind, lassen die Täter nicht von ihren
Opfern ab und fordern dazu auf, Geld zu leihen oder einen Kredit
aufzunehmen.
Um die eigene Glaubwürdigkeit zu erhöhen,
manipulieren die Betrüger gezielt die eigene Rufnummer, die im
Telefondisplay des Opfers erscheint. Dort wird die Rufnummer einer
deutschen Stadt angezeigt, obgleich sich der Täter bei seinem Anruf in
einem Call-Center in der Türkei befindet. Passend zu einem Anruf eines
vermeintlichen Notars aus Hamburg kann so auch eine Nummer mit Hamburger
Vorwahl im Display des Angerufenen erscheinen.
Das BKA klärt mit einer umfangreichen
Öffentlichkeitsarbeit die Bevölkerung auf. Opfer und insbesondere auch
deren Angehörige sowie das persönliche Umfeld müssen gut informiert
sein, um zu vermeiden, dass die Täter weiterhin Erfolg haben.
- Flyer "Betrügerische Gewinnversprechen am Telefon!" (pdf 177-KB)
- Flyer "Betrügerische Gewinnversprechen am Telefon!" - für Angehörige (pdf 892-KB)
Die perfide Masche der Täter geht sogar soweit, dass weitere Personen als sogenannte Finanzagenten („Financial Agents“) angeworben werden, die betrügerisch erlangtes Geld den Tätern zukommen lassen.
Dabei sind verschiedenste Varianten vorstellbar:
- zur Verfügung stellen eines eigenen bestehenden Bankkontos
- Eröffnung eines neuen Bankkontos unter Mitteilung der
- Entgegennahme und Weiterleitung von Bargeld (persönlich oder auf dem Postweg)
- Einzahlung bei Geldtransferdienstleistern.
Die Gelder stammen oft von Personen, die selbst Opfer von illegalen Gewinnversprechen durch türkische Call-Center sind.
Die eigentliche Funktion des Finanzagenten ist der Transfer dieser Gelder an zuvor durch die Täter mitgeteilte Empfänger in der Türkei, um die Herkunft und Transferwege des Geldes zu verschleiern.
Flyer "Finanzagenten" (pdf 685-KB)
Die Täter werben künftige Call-Center-Mitarbeiter auch in Deutschland über Anzeigen in einschlägigen Magazinen oder in Internetportalen an. Voraussetzung für die Bewerbung sind gute Kenntnisse der deutschen Sprache. Es wird ihnen eine lukrative Verdienstmöglichkeit in Aussicht gestellt. Durch das Vortäuschen eines nicht existenten Gewinns und die Veranlassung der Angerufenen, zum Teil hohe Geldbeträge ohne Gegenleistung zu entrichten, machen sich die Call-Center-Mitarbeiter wegen Betruges strafbar.
Flyer "Call-Center-Mitarbeiter" (pdf 425-KB)
Zum Thema
Fernsehsendung "Aktenzeichen XY ...ungelöst" vom 18.12.2013 mit dem Beitrag "Vom Gewinn keine Spur - Älteres Ehepaar hängt am Haken einfallsreicher Betrüger"
Weitere Informationsquellen
www.polizei-beratung.de