Versichterte erhalten bei vielen Krankenkassen eine Belohnung für gesundheitsbewusstes Verhalten. Es winken oft Vergünstigungen, Geldprämien und Sachleistungen für Vorsorge und Früherkennungsuntersuchungen Durch Stempel und Unterschrift eines Arztes in einem Bonusheft wird dies dokumentiert und nachgewiesen. Dafür darf er seit dem 1. Oktober 2013 keine Gebühr mehr verlangen. Krankenkassen und Ärzteschaft hatten sich in einer Änderung des so genannten Bundesmantelvertrags der Ärzte darüber geeinigt.
Aber anscheinend ist dies nicht in allen Praxen bekannt. Dazu Tino Pfabe von der
Erfurter Beratungsstelle der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD): "Wir haben immer wieder Rückfragen von Patienten, ob und wann sie eine Gebühr zahlen müssen". Z.B. Patientin Elke P. - sie sollte für einen Bonus-Stempel 2,33 Euro entrichten. Die 43-Jährige hatte die Vorsorgeuntersuchung "Check-up 35" machen lassen, für die ihre Kasse alle zwei Jahre eine Prämie gewährt.
"Eine Stempelgebühr darf der Arzt hierfür nicht nehmen, denn die Untersuchung ist Teil der vertragsärztlichen Leistung und diese wird von der Krankenkasse bereits bezahlt", erklärt Pfabe. Das Gleiche gelte bei Stempeln für Schutzimpfungen, Schwangerschafts- oder Krebsvorsorge, jährliche Kontrollen beim Zahnarzt sowie die Früherkennung von Krankheiten bei Kindern und Jugendlichen. Quelle, weitere Details und Tipps: Unabhängige Patientenberatung
Donnerstag, 5. Dezember 2013
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