Der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein fällt derzeit aktuell auf, dass Kombiprodukte wie z.B. der vorfinanzierte Bausparvertrag intensiv an Verbraucher verkauft werden. Und dies, obwohl dabei oft keine Planungssicherheit besteht und die Zinsen derzeit sehr niedrig sind.
Die Verbraucherzentrale erklärt:
Bei einem vorfinanzierten Bausparvertrag - auch Kombikredit genannt - zahlt der Kunde für das Darlehen anfangs nur die Zinsen. Parallel überweist er jeden Monat einen sogenannten Regelsparbetrag in einen Bausparvertrag. Erst bei Zuteilung des Bausparvertrages löst der Bausparer die Immobilienfinanzierung – das sogenannte Vorausdarlehen – ab.
Jetzt erst zahlt der Bausparer sein ursprüngliches Darlehen zurück, indem er Zins und auch Tilgung für das Bauspardarlehen leistet.
Diese Kombination ist in Zeiten hoher Zinsen attraktiv, da die monatlichen Belastungen im Vergleich zu einem Annuitätendarlehen (Zins und Tilgung von Anfang an) etwas niedriger sind, dafür aber die Rückzahlungsdauer länger wird.
Es ist aber unverständlich, dass gerade in Zeiten niedriger Zinsen der Abschluss eines Bauspar-Kombikredites empfohlen wird, statt eine möglichst lange Zinsbindung anzubieten und von Anfang an eine hohe Tilgungsrate anzusetzen.
Diese Kombikredite sind dabei oft eine ziemliche Mogelpackung und dazu noch gefährlich. In ihren Zinsangaben für die Immobilienfinanzierung ist der Sparbeitrag für den Bausparvertrag regelmäßig nicht berücksichtigt; die vollständige Belastung durch Sparbeitrag und Zins lässt sich nicht durch die Pflichtangabe des effektiven Jahreszinses erkennen.
Die eigentliche Gefahr dieser Kombikredite liegt in ihrer geringen Planungssicherheit. Damit diese Finanzierungsstrategie aufgeht, muss spätestens mit Ablauf der Zinsbindungsfrist des tilgungslosen Vorausdarlehens der Bausparvertrag zugeteilt werden. Wann jedoch ein Bausparvertrag tatsächlich zugeteilt werden kann, lässt sich nicht vorhersagen, da dies davon abhängt, wie viele Bausparer ein Darlehen von der Bausparkasse haben möchten und im Gegenzug neue Bausparkunden zur Bausparkasse hinzugekommen sind.
Dieses Dilemma ist bekannt und wird auch in § 4 Abs. 5 des Gesetzes über Bausparkassen (BauSparkG) behandelt. Dort ist geregelt, dass sich Bausparkassen vor Zuteilung der Bausparsumme nicht verpflichten können, die Bausparsumme zu einem bestimmten Zeitpunkt auszuzahlen. Wenn also in einigen Jahren sehr viele Bausparer ihr preiswertes Bauspardarlehen beanspruchen, und nicht genügend Geld für jeden Kunden vorhanden ist, verlängert sich die Wartezeit. Dann muss der Bausparer einen Anschlusskredit zu einem möglicherweise viel höheren Zinssatz aufnehmen. Die monatliche Rate kann dadurch enorm steigen, falls der Zinssatz in den nächsten Jahren wieder auf das Niveau der Zeiten vor der Finanzkrise ansteigt.
Wer sicher sein möchte, dass sich in Zukunft keine Finanzierungslücken in der eigenen Immobilienfinanzierung auftun und er die Chancen der derzeitigen Niedrigzinsphase sinnvoll nutzt, sollte vor oder auch nach Abschluss einer Immobilienfinanzierung den unabhängigen Rat der Verbraucherzentrale suchen.
Quelle: vz Schleswig-Holstein
Dienstag, 12. Mai 2015
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