Der Bundesrat stimmte am 8. Mai 2015 einer Verordnung der Bundesregierung zu, die das „erhöhte Beförderungsentgelt“ für Fahren ohne gültiges Ticket im öffentlichen Personennahverkehr anhebt. Demnach soll die Geldstrafe für Schwarzfahrer von 40 Euro auf 60 Euro angehoben werden.
Die Verordnung muss noch im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Sie soll im zweiten Monat nach der Veröffentlichung in Kraft treten.
Montag, 11. Mai 2015
Beliebteste Artikel
-
Zur tagesaktuellen Abschätzung und Prognose der Gefahren durch den Eichenprozessionsspinner (EPS, Thaumetopoea processionea L.) sowohl für d...
-
Der ADAC hat zum ersten Mal überhaupt Anhängerreifen für Camper, Pferdetransporter und Baumarktanhänger getestet. Das erfreuliche Ergebnis d...
-
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) macht darauf aufmerksam, dass es mit dem Frühlingsstart an der Zeit ist, wieder vermehrt an den UV-Sc...
-
Bei einem Taschendiebstahl oder dem Verlust einer Tasche geht mehr als nur eventuell vorhandenes Bargeld verloren; mit der Geldbörse oder d...
-
Über Geld spricht man nicht? Doch! Vom 27. bis zum 31. Januar 2025 widmen sich die Verbraucherzentralen eine ganze Woche lang dem Thema Fin...
-
Die kompakten und handlichen Falt- und Klappräder gelten als Alleskönner, egal ob in der Stadt, beim Campen oder für die letzte Pendelmeile:...