Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) informiert:
Jedes Unternehmen und jede Behörde muss Ihnen auf Ihre Anfrage hin sämtliche Daten, die über Sie gespeichert sind, schriftlich nennen. Sie haben auch das Recht zu erfahren, woher das Unternehmen diese gespeicherten Daten hat, an wen diese Daten von dort weitergeleitet wurden und zu welchen Zwecken die Daten gespeichert werden.
Wichtige Infos, wie Sie bei Interesse an Ihre gespeicherten Daten kommen und weitere Tipps zum Thema mit kostenlosen Musterbriefen gibt es hier hier: BMJV / Persönliche Daten
Beliebteste Artikel
-
Nach Angaben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) sind bereits 74 Prozent der Grundschulen Ga...
-
Ein neues Fahrrad kostet nicht selten einen vierstelligen Betrag. Aber: Kunden haben einen Teil der Preisgestaltung selbst in der Hand und s...
-
Bei einem Taschendiebstahl oder dem Verlust einer Tasche geht mehr als nur eventuell vorhandenes Bargeld verloren; mit der Geldbörse oder d...
-
Zur tagesaktuellen Abschätzung und Prognose der Gefahren durch den Eichenprozessionsspinner (EPS, Thaumetopoea processionea L.) sowohl für d...
-
Die Antriebsbatterien von Plug-In-Hybriden (PHEVs) büßen im Laufe ihrer Nutzungsdauer an Leistungsfähigkeit ein. Wie ausgeprägt dieser Effek...
-
Die Regierung hat die Rahmenbedingungen für das Altersvorsorgereformgesetz festgelegt. Riester-Verträge sollen künftig durch neue Altersvo...