Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) informiert:
Jedes Unternehmen und jede Behörde muss Ihnen auf Ihre Anfrage hin sämtliche Daten, die über Sie gespeichert sind, schriftlich nennen. Sie haben auch das Recht zu erfahren, woher das Unternehmen diese gespeicherten Daten hat, an wen diese Daten von dort weitergeleitet wurden und zu welchen Zwecken die Daten gespeichert werden.
Wichtige Infos, wie Sie bei Interesse an Ihre gespeicherten Daten kommen und weitere Tipps zum Thema mit kostenlosen Musterbriefen gibt es hier hier: BMJV / Persönliche Daten
Beliebteste Artikel
-
Der ADAC hat zum ersten Mal überhaupt Anhängerreifen für Camper, Pferdetransporter und Baumarktanhänger getestet. Das erfreuliche Ergebnis d...
-
Bei einem Taschendiebstahl oder dem Verlust einer Tasche geht mehr als nur eventuell vorhandenes Bargeld verloren; mit der Geldbörse oder d...
-
Über Geld spricht man nicht? Doch! Vom 27. bis zum 31. Januar 2025 widmen sich die Verbraucherzentralen eine ganze Woche lang dem Thema Fin...
-
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) macht darauf aufmerksam, dass es mit dem Frühlingsstart an der Zeit ist, wieder vermehrt an den UV-Sc...
-
Mobiltelefone, Sendemasten, Hochspannungsleitungen, Elektrogeräte im Haushalt – im täglichen Leben begegnen uns viele Quellen elektromagneti...
-
Viele Kinderkekse werben mit gesund klingenden Aussagen wie „mit wertvollem Getreide" oder „natürlich und vegan". Diese Begriffe ...