Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) informiert:
Jedes Unternehmen und jede Behörde muss Ihnen auf Ihre Anfrage hin sämtliche Daten, die über Sie gespeichert sind, schriftlich nennen. Sie haben auch das Recht zu erfahren, woher das Unternehmen diese gespeicherten Daten hat, an wen diese Daten von dort weitergeleitet wurden und zu welchen Zwecken die Daten gespeichert werden.
Wichtige Infos, wie Sie bei Interesse an Ihre gespeicherten Daten kommen und weitere Tipps zum Thema mit kostenlosen Musterbriefen gibt es hier hier: BMJV / Persönliche Daten
Beliebteste Artikel
-
Zur tagesaktuellen Abschätzung und Prognose der Gefahren durch den Eichenprozessionsspinner (EPS, Thaumetopoea processionea L.) sowohl für d...
-
Der ADAC hat zum ersten Mal überhaupt Anhängerreifen für Camper, Pferdetransporter und Baumarktanhänger getestet. Das erfreuliche Ergebnis d...
-
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) macht darauf aufmerksam, dass es mit dem Frühlingsstart an der Zeit ist, wieder vermehrt an den UV-Sc...
-
Bei einem Taschendiebstahl oder dem Verlust einer Tasche geht mehr als nur eventuell vorhandenes Bargeld verloren; mit der Geldbörse oder d...
-
Über Geld spricht man nicht? Doch! Vom 27. bis zum 31. Januar 2025 widmen sich die Verbraucherzentralen eine ganze Woche lang dem Thema Fin...
-
Die kompakten und handlichen Falt- und Klappräder gelten als Alleskönner, egal ob in der Stadt, beim Campen oder für die letzte Pendelmeile:...