Dienstag, 19. Mai 2015

Ihr Recht an Ihren Daten - So erhalten Sie Auskunft

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) informiert:

Jedes Unternehmen und jede Behörde muss Ihnen auf Ihre Anfrage hin sämtliche Daten, die über Sie gespeichert sind, schriftlich nennen. Sie haben auch das Recht zu erfahren, woher das Unternehmen diese gespeicherten Daten hat, an wen diese Daten von dort weitergeleitet wurden und zu welchen Zwecken die Daten gespeichert werden.

Wichtige Infos, wie Sie bei Interesse an Ihre gespeicherten Daten kommen und weitere Tipps zum Thema mit kostenlosen Musterbriefen gibt es hier hier: BMJV / Persönliche Daten


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