Die Bundesregierung hat am 06.06.2018 den von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Katarina Barley vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie beschlossen.
Damit soll der Zugang zu Literatur für blinde, seh- und lesebehinderte Menschen verbessert werden.
Bislang liegen nur rund fünf Prozent der weltweit veröffentlichten Werke der Literatur in barrierefreien Formaten vor, also z. B. in Brailleschrift oder als barrierefreies Hörbuch.
Zum Gesetzentwurf:
Die neuen Vorschriften erlauben es künftig blinden, sehbehinderten
oder anderweitig lese-behinderten Menschen, barrierefreie Formate von
urheberrechtlich geschützten Texten herzustellen. Dazu gehören etwa die
Umwandlung in Brailleschrift oder die Herstellung von barrierefreien
Hörbüchern.
Eine Zustimmung des Urhebers wird dazu nicht benötigt.
Die
Erlaubnis gilt ebenso für „befugte Stellen“, also insbesondere
Blindenbibliotheken und Blindenschulen. Befugte Stellen dürfen diese
barrierefreien Exemplare innerhalb der Europäischen Union ausschließlich
an den berechtigten Personenkreis sowohl als physisches Exemplar
verleihen als auch über das Internet zur Verfügung stellen.
Außerdem
dürfen sie diese Exemplare mit anderen befugten Stellen austauschen,
damit sie bestmöglich verbreitet werden können.
Nutzer müssen künftig auch nicht mehr prüfen, ob Verlage
barrierefreie Ausgaben zur Verfügung stellen. Zugleich sind Nutzungen
durch befugte Stellen auf Grundlage des neuen Rechts angemessen zu
vergüten, damit die Rechtsinhaber einen finanziellen Ausgleich erhalten.
Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
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