Montag, 4. Juni 2018

Hautkrebs frühzeitig erkennen

Laut dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) erkrankt in Deutschland jeder siebte Mann und jede neunte Frau bis zum Alter von 75 Jahren an Hautkrebs – Tendenz steigend. Je früher ein Hautkrebs erkannt wird, umso höher sind die Heilungsaussichten.

Wer gesetzlich krankenversichert ist, kann ab 35 Jahre alle zwei Jahre zur Früherkennung ein Hautkrebs-Screening bei einem dafür qualifizierten Haus- oder Hautarzt in Anspruch nehmen. Einige Krankenkassen bieten das auch für Jüngere an. Privatversicherte sollten bei ihrer Krankenkasse erst nachfragen, ob sie die Untersuchung unterstützt.

Siehe dazu auch die Webseite der Deutschen Krebshilfe; dort wird u.a. auch der Ablauf einer solchen Untersuchung erklärt: www.hautkrebs-screening.de / Fragen und Antworten für Versicherte

Wer selbst auffällige Hautpartien oder sich verändernde Muttermale entdeckt, sollte auf alle Fälle einen Arzt aufsuchen.

Bei der Beurteilung von dunkelgefärbten Flecken (Pigmentmale, Muttermale) ist die A-B-C-D-Regel hilfreich:

  • A wie Asymmetrie: Auffällig ist ein Mal, das in seiner Form nicht gleichmäßig rund oder oval ist.
  • B wie Begrenzung: Die Begrenzung eines Pigmentmals sollte scharf und regelmäßig sein. Eine unscharfe Begrenzung sollte ebenso Anlass zur Vorsicht sein wie unregelmäßige Ausfransungen an einem Mal.
  • C wie Colour (Farbe): Hat ein Muttermal mehrere Farbtönungen, muss es genau beobachtet werden.
  • D wie Durchmesser: Ein Pigmentmal, dessen Durchmesser größer ist als zwei Millimeter, sollte in jedem Fall beobachtet werden.
Mehr Infos vom BfR zum Thema Hautkrebs: Langfristige Wirkungen. - und da Vorsorge besser als Nachsorge ist: Wie schütze ich mich vor UV-Strahlung?

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