Wenn Briefkästen überquellen, weil die Inhaber gerade im Urlaub sind, ist dies nicht nur ein unschönes Ärgernis - so ein Anblick "verrät" theoretisch auch potenziellen Einbrechern, dass das dazugehörige Zuhause derzeit für sie eventuell "sturmfrei" ist.
Zwar können Verbraucher mit der Post eine Postlagerung oder einen Nachsendeauftrag an
den Urlaubsort vereinbaren; allerdings werden so trotzdem die unerwünschten, nicht persönlich adressierten
Prospekte, Werbeflyer und Postwurfsendungen in den heimischen Briefkasten hineingemüllt.
Tatjana Halm, Juristin der Verbraucherzentrale Bayern, erklärt dazu:
"Mit dem Aufkleber `Keine Werbung einwerfen´ können Verbraucher auf dem
Briefkasten deutlich machen, dass sie keine Werbung bekommen möchten,
die nicht persönlich adressiert ist.
Diesen oder auch andere inhaltsgleiche Aufkleber müssen die werbenden
Unternehmen beachten. Das gilt natürlich auch außerhalb der
Urlaubszeit.“
Allerdings reicht dieser Aufkleber bei kostenlosen Anzeigenblättern, die einen redaktionellen Teil
enthalten, nicht aus. Verbraucher müssen in
diesem Fall einen besonderen Hinweis am Briefkasten anbringen, der
deutlich macht, dass sie auch keine Anzeigenblätter wünschen.
Dieser
könnte beispielsweise lauten: "Keine Werbung, keine Handzettel, keine
Wurfsendungen, keine kostenlosen Zeitungen und Wochenblätter".
„Firmen, die sich über diesen Wunsch hinwegsetzen und trotz des
Aufklebers Werbung senden, sollten schriftlich aufgefordert werden, die
Zustellung einzustellen. Aus Beweisgründen ist es ratsam, diesen Brief
per Einschreiben zu schicken“, rät die Juristin. „Missachtet die
angeschriebene Firma den Wunsch des Verbrauchers, kann dieser das
Unternehmen auf Unterlassung verklagen.“
Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
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