Dienstag, 26. Juni 2018

Keine überfüllten Briefkästen in der Urlaubszeit

Wenn Briefkästen überquellen, weil die Inhaber gerade im Urlaub sind, ist dies nicht nur ein unschönes Ärgernis - so ein Anblick "verrät" theoretisch auch potenziellen Einbrechern, dass das dazugehörige Zuhause derzeit für sie eventuell "sturmfrei" ist.

Zwar können Verbraucher mit der Post eine Postlagerung oder einen Nachsendeauftrag an den Urlaubsort vereinbaren; allerdings werden so trotzdem die unerwünschten, nicht persönlich adressierten Prospekte, Werbeflyer und Postwurfsendungen in den heimischen Briefkasten hineingemüllt.

Tatjana Halm, Juristin der Verbraucherzentrale Bayern, erklärt dazu:

"Mit dem Aufkleber `Keine Werbung einwerfen´ können Verbraucher auf dem Briefkasten deutlich machen, dass sie keine Werbung bekommen möchten, die nicht persönlich adressiert ist.

Diesen oder auch andere inhaltsgleiche Aufkleber müssen die werbenden Unternehmen beachten. Das gilt natürlich auch außerhalb der Urlaubszeit.“

Allerdings reicht dieser Aufkleber bei kostenlosen Anzeigenblättern, die einen redaktionellen Teil enthalten, nicht aus. Verbraucher müssen in diesem Fall einen besonderen Hinweis am Briefkasten anbringen, der deutlich macht, dass sie auch keine Anzeigenblätter wünschen.

Dieser könnte beispielsweise lauten: "Keine Werbung, keine Handzettel, keine Wurfsendungen, keine kostenlosen Zeitungen und Wochenblätter".

„Firmen, die sich über diesen Wunsch hinwegsetzen und trotz des Aufklebers Werbung senden, sollten schriftlich aufgefordert werden, die Zustellung einzustellen. Aus Beweisgründen ist es ratsam, diesen Brief per Einschreiben zu schicken“, rät die Juristin. „Missachtet die angeschriebene Firma den Wunsch des Verbrauchers, kann dieser das Unternehmen auf Unterlassung verklagen.“

Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg

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