Montag, 25. Juni 2018

Verkleinerte Steuerzeichen für Kleinverkaufspackungen Zigaretten

Wer Zigaretten kauft und sich neuerdings über ein kleineres Steuerzeichen auf der Zigarettenpackung wundert: alles in Ordnung - denn seit dem 1. Juni 2018 dürfen Tabakwarenhersteller bzw. Tabakwareneinführer die Kleinverkaufspackungen von Zigaretten mit einem neuen, verkleinerten Steuerzeichen in den freien Verkehr überführen.

Dieses neue, kleinere Steuerzeichen ist 18 Millimeter x 42 Millimeter groß und wird vorwiegend auf den Seitenflächen und/oder der Oberseite der Kleinverkaufspackungen angebracht. Eine Anbringung an bisheriger Position ist jedoch ebenfalls noch möglich.

Die bekannten Zigaretten-Steuerzeichen mit den Maßen 20 Millimeter x 44 Millimeter können für eine Übergangszeit weiterhin verwendet werden.

Grund für das kleinere Steuerzeichen ist, dass ab dem 20. Mai 2019 unter anderem auf quaderförmigen Zigarettenpackungen kombinierte gesundheitsbezogene Warnhinweise sowohl auf der äußeren Vorder- als auch auf der äußeren Rückseite jeweils an der Oberkante angebracht sein müssen.

Derzeit gilt noch eine Übergangsregelung, die die Anbringung der kombinierten gesundheitsbezogenen Warnhinweise auf der Rückseite der Zigarettenpackungen unterhalb der Steuerzeichen erlaubt.  |  Quelle: Zoll

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