Donnerstag, 28. Juni 2018

Ungenügende zivilrechtliche Regelungen in der ambulanten Pflege

Die Verbraucherzentralen Berlin, Brandenburg und Saarlande machen darauf aufmerksam, dass gerade im Bereich der ambulanten Pflege Verbesserungsbedarf besteht, damit Pflegebedürftige bei Verträgen über Pflegedienstleistungen besser geschützt werden.

Dies haben die Ergebnisse der drei Verbraucherzentralen im Projekt „Marktprüfung ambulante Pflegeverträge“ gezeigt, das vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gefördert wurde.

Das Problem: Für Verträge in der ambulanten Pflege fehlen bisher besondere gesetzliche Vorgaben. Daher gilt im Wesentlichen das allgemeine Dienstvertragsrecht. Es lässt den Vertragsparteien bei der Gestaltung ambulanter Pflegeverträge große Gestaltungsspielräume. Diese Möglichkeiten nutzen viele Pflegedienstleister zu Lasten pflegebedürftiger Verbraucher aus.

Verbraucher sind beispielsweise vor kurzfristigen Kündigungen ihres Pflegedienstes gesetzlich nicht hinreichend geschützt, was viele Pflegebedürftige und Beratungseinrichtungen beklagen. So drohen manche Pflegedienste ihren Kundinnen und Kunden mit kurzfristiger Kündigung, wenn diese Entgelterhöhungen hinterfragen oder deren Pflege sehr zeitaufwändig wird.

Für Pflegebedürftige ist eine kurzfristige Kündigung aber eine existenziell bedrohliche Situation, da sie nicht immer sofort einen neuen Pflegedienst finden können. Viele Verträge über ambulante Pflegeleistungen enthalten zudem Klauseln, die gegen bestehende Vorschriften verstoßen und Pflegebedürftige und ihre Angehörigen benachteiligen.

Dies ergab die Auswertung von 63 ambulanten Pflegeverträgen, die den beteiligten Verbraucherzentralen im Rahmen des Projektes vorlagen. Dabei stellten sie erhebliche rechtliche Mängel fest. Die Ergebnisse der Marktchecks und der Vertragsuntersuchung finden Sie auf der Internetseite des Projekts www.pflegevertraege.de.

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