Montag, 25. Juni 2018

Souvenirs und Waren: die Zollbestimmungen für Urlauber / Reisende

Abschalten, ausspannen, dem Alltag den Rücken kehren: So wünschen wir uns wohl alle die Urlaubszeit.

Die schönsten Urlaubsfreuden sind jedoch schnell verdorben, wenn man als Reisender im Urlaubsland oder bei der Rückkehr mit dem Gesetz in Konflikt gerät. Das Bundesfinanzministerium macht darauf aufmerksam, das dies oft schneller geht, als es vielen Urlaubern bewusst ist.

Damit Reisende gut vorbereitet in die Ferien starten können und unangenehme Überraschungen ausbleiben, gibt es hier Tipps & Infos über die Zollbestimmungen:

Auf der Internetseite des Zolls und in der Broschüre Rei­se­zeit – Ihr Weg durch den Zoll sind die wichtigsten Bestimmungen für Reisende zusammengefasst. Hier erfährt man u.a.
  • welche Souvenirs man bedenkenlos mitbringen kann,
  • welche Freimengen für die Einfuhr bestimmter Waren gelten und
  • von welchen Waren man auf jeden Fall die Finger lassen sollte. 

Einen schnellen Überblick über die wichtigsten Vorschriften bietet auch die App „Zoll und Reise“ für das Smartphone. Mit dem integrierten Einfuhrabgabenrechner kann zudem ganz einfach festgestellt werden, welche Reisefreimengen es gibt und was man voraussichtlich bezahlen muss, wenn diese überschritten sind. Die App kann kostenlos in den App-Stores von Apple und Google heruntergeladen werden.  |  Quelle: Bundesfinanzministerium

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