Montag, 18. Juni 2018

Rat und Hilfe für Angehörige eines EU-Landes und ihre Familien

Als Staatsangehöriger eines EU-Landes – oder von Island, Liechtenstein oder Norwegen – hat man in diesen Bereichen bestimmte Rechte. Diese werden vielleicht nicht immer respektiert, wenn z.B. ein Land das einschlägige EU-Recht nicht vollständig umgesetzt hat.

Das Portal "Ihr Europa" von der Europäische Kommission soll dabei helfen, in anderen europäischen Ländern aktiv zu sein und dabei unnötige Mühen oder bürokratische Hindernisse zu vermeiden.

Unter "aktiv sein" fällt: ins Ausland umziehen, dort leben, studieren, arbeiten, einkaufen oder schlichtweg reisen. Oder, als Unternehmen, dort Geschäfte zu tätigen. Die Informationen auf dem Portal richten sich hauptsächlich an EU-Bürger und ihre Familien (einschließlich Familienangehörige aus Nicht-EU-Ländern).

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