Beim Aufenthalt in der Natur ist die Begegnung mit Wildtieren an sich nichts Ungewöhnliches. Im ländlichen Raum und an Stadträndern kommt der Mensch auch in Siedlungen immer wieder in Kontakt mit Füchsen, Waschbären oder Wildschweinen.
Es ist verlockend, den Tieren Futter anzubieten und sie dadurch besser und länger beobachten oder fotografieren zu können. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) spricht sich deutlich gegen diese Art der Anfütterung aus – zum Wohle der Wildtiere:
Viele Tierliebhaber haben nichts Schlechtes im Sinn, doch die Fütterungen führen dazu, dass die Tiere ihre Scheu vor Menschen und Siedlungsgebieten verlieren. Die halbzahmen Tiere werden dann oft zum Problemfall, wenn sie Menschen auf der Suche nach Nahrung in Dörfern und Städten zu nahe kommen.
Insbesondere Wildschweine können so große Schäden anrichten und für Menschen gefährlich werden. Doch auch angefütterte Füchse werden im Siedlungsbereich, auf Autobahnraststätten und Waldparkplätzen aus diesen Gründen immer wieder eingefangen oder geschossen.
Das angebotene Futter ist in den meisten Fällen zudem nicht artgerecht und wird von den Tieren mitunter nicht vertragen. Auch aus diesem Grund ist die Wildtierfütterung für Spaziergänger im Wald generell untersagt und wird je nach Bundesland als Ordnungswidrigkeit nach dem jeweiligen Landesjagdgesetz mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro bestraft.
Lediglich in Notzeiten wie besonders strengen Wintern füttern Jäger oder Förster artgerecht zu.
Der BUND rät auch Gartenbesitzern, Vögel lediglich im Winter zu füttern. Im Sommer kann jedoch problemlos regelmäßig frisches Wasser in Vogeltränken oder anderen niedrigen Behältnissen wie Untersetzern von Blumentöpfen bereitgestellt werden. Darüber freuen sich auch Insekten.
Quelle: Öko-Tipp vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)
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