Die Bundesnetzagentur hat ein Entgelt von 39,90 Euro (inkl. Umsatzsteuer) für die Mitnahme einer Ortsnetzrufnummer untersagt und ein Entgelt von 9,61 Euro netto angeordnet.
Hintergrund: Ein Telekommunikationsunternehmen verlangte für die Portierung einer Ortsnetzrufnummer 39,90 Euro. Ein Verbraucher hatte sich deswegen bei der Bundesnetzagentur beschwert und die entschied:
"Nach den telekommunikationsrechtlichen Vorgaben zum Kundenschutz dürfen Verbrauchern nur die Kosten in Rechnung gestellt werden, die einmalig beim Wechsel entstehen.
Das von der Bundesnetzagentur angeordnete Entgelt in Höhe von 9,61 Euro netto wurde anhand eines europäischen Preisvergleichs ermittelt. Dem Unternehmen bleibt freigestellt, für die Leistung auch ein niedrigeres oder kein Entgelt zu erheben. Das nunmehr angeordnete Entgelt liegt deutlich unter der bislang am Markt üblichen Höchstgrenze von 29,95 Euro (inkl. Umsatzsteuer)"
Höhere Kosten seien von dem betroffenen Telekommunikationsunternehmen nicht nachgewiesen worden. Durch diese Entscheidung soll das Portierungsentgelt im Festnetz deutlich abgesenkt und die Hürden für die Verbraucher bei der freien Auswahl des Anbieters herabgesetzt werden.
Diese Entscheidung wirkt unmittelbar nur gegenüber dem betroffenen Telekommunikationsunternehmen.
Ihr sei allerdings eine Signalwirkung auch für die Überprüfung anderer Portierungsentgelte beizumessen. Quelle mit weiteren Details: Bundesnetzagentur
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