Schon seit einiger Zeit gibt es Supermärkte und Bahnhöfe, die für den Regelverstoß auf ihren Kundenparkplätzen mit Strafzetteln drohen und auch entsprechend handeln. Für die Kontrolle dafür werden oft private Unternehmen beauftragt.
Das kann die Kunden ganz schön verärgern; sind sie es doch, deren Geld im Supermarkt oder Bahnhof mit Handkuss genommen wird - und da gehört ein Kundenparkplatz schließlich zum Service dazu - oder?
Fakt ist, dass private Unternehmen tatsächlich Knöllchen auf dem Kundenparkplatz schreiben dürfen - aber dennoch ist da nicht alles erlaubt.
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat in diesem Artikel zusammengefasst, was Kunden diesbezüglich wissen sollten: Knöllchen auf dem Supermarktparkplatz: Regeln für private Strafzettel
Beliebteste Artikel
-
Zur tagesaktuellen Abschätzung und Prognose der Gefahren durch den Eichenprozessionsspinner (EPS, Thaumetopoea processionea L.) sowohl für d...
-
Der ADAC hat zum ersten Mal überhaupt Anhängerreifen für Camper, Pferdetransporter und Baumarktanhänger getestet. Das erfreuliche Ergebnis d...
-
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) macht darauf aufmerksam, dass es mit dem Frühlingsstart an der Zeit ist, wieder vermehrt an den UV-Sc...
-
Bei einem Taschendiebstahl oder dem Verlust einer Tasche geht mehr als nur eventuell vorhandenes Bargeld verloren; mit der Geldbörse oder d...
-
Über Geld spricht man nicht? Doch! Vom 27. bis zum 31. Januar 2025 widmen sich die Verbraucherzentralen eine ganze Woche lang dem Thema Fin...
-
Die kompakten und handlichen Falt- und Klappräder gelten als Alleskönner, egal ob in der Stadt, beim Campen oder für die letzte Pendelmeile:...