Montag, 2. Juli 2018

Erhöhung ab 01.07.2019: Kindergeld, Kinderfreibetrag, Grundfreibetrag

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) teilt mit:

"Um Familien zu entlasten, wird das Kindergeld pro Kind ab 1. Juli 2019 um 10 Euro pro Monat erhöht. Zudem steigt der steuerliche Kinderfreibetrag entsprechend. 

Zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums und zum Ausgleich der kalten Progression wird außerdem der Grundfreibetrag angehoben und der Einkommensteuertarif für die Veranlagungszeiträume 2019 und 2020 angepasst.

Mit dem Gesetz wird die im Koalitionsvertrag für 2019 vereinbarte Erhöhung des Kindergeldes um jeweils 10 Euro pro Kind (bislang 194 Euro für das erste und zweite Kind; 200 Euro für das dritte Kind und für jedes weitere Kind jeweils 225 Euro) und die entsprechende Erhöhung des Kinderfreibetrags umgesetzt. 

Eine zweite Stufe der Erhöhung um jeweils 15 Euro monatlich sowie die entsprechende Kinderfreibetragserhöhung ab 1. Januar 2021 wird in einem separaten Gesetz umgesetzt."

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