Laut Analyse des Umweltbundesamtes (UBA) landen rund 86.000 Tonnen pro Jahr in der grauen Tonne und nicht wie vorgeschrieben im separaten Recycling.
Dabei ist für Verbraucher die richtige Entsorgung und Rückgabe von Altgeräten seit dem 1. Juli 2022 noch einfacher geworden. Das UBA erklärt:
Ausgediente und kaputte Elektrogeräte können nicht nur bei kommunalen Wertstoffhöfen oder in großen Elektrofachmärkten abgegeben werden, auch der Lebensmittelhandel muss Geräte kostenlos zurücknehmen, wenn die Gesamtverkaufsfläche 800 m² beträgt und die Läden mehrmals im Kalenderjahr Elektro- und Elektronikgeräte anbieten.
Die Pflicht zur kostenlosen Rücknahme gilt für kleine Altgeräte (Kantenlänge kleiner gleich 25 cm) auch ohne Neukauf; bei größeren Altgeräten (größer 25 cm) nur bei Neukauf eines Gerätes der gleichen Geräteart.
Weitere Infos: ➝ Infokampagne: E-Schrott einfach und richtig entorgen