Montag, 14. November 2022

Ohne Extra-Schreiben: Gesetzliche Krankenkassen können zum Jahreswechsel die Zusatzbeiträge erhöhen

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg macht darauf aufmerksam, dass die gesetzlichen Krankenkassen den Zusatzbeitrag ihrer Versicherten erhöhen können, ohne mit gesondertem Schreiben darüber zu informieren. (Erwartet wird ein Anstieg um durchschnittlich 0,3 Prozentpunkte.)

Denn die Pflicht der gesetzlichen Krankenkassen gegenüber ihren Versicherten, mit einem Extra-Schreiben über die Erhöhung und damit über ihr Sonderkündigungsrecht zu informieren, ist bis Mitte 2023 ausgesetzt. Ein Sonderkündigungsrecht besteht dennoch.

Zwar müssen die Kassen ihre Mitglieder auf anderem Wege (etwa auf der Homepage oder im Mitgliedermagazin) spätestens 1 Monat vor der Erhöhung dazu informieren - aber ob das jeder Versicherte dadurch mitbekommt, sei dahingestellt.

Die Verbraucherzentrale rät: 

Versicherte sollten auf die Webseite ihrer Krankenkasse schauen und sich über den Zusatzbeitrag ihrer Krankenkasse informieren. Außerdem kann man auf einer Übersichtsseite des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen alle Zusatzbeitragssätze der Kassen vergleichen. Auch darauf müssen die Kassen hinweisen.

Weiterführende Infos und Links:

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