Sonntag, 27. November 2022

Viele Autofahrer können Kfz-Versicherung noch im Dezember wechseln

Zumeist gilt beim Wechsel der Kfz-Versicherung der 30. November als Stichtag für die Kündigung. 

Der ADAC macht darauf aufmerksam, dass viele Autofahrer dennoch im Dezember wechseln können - und zwar dann, wenn der Beitrag für die Kfz-Haftpflicht, die Teilkasko oder die Vollkasko erhöht wird (Sonderkündigungsrecht). Gleiches gilt, wenn der Beitrag wegen einer geänderten Typ- oder Regionalklasse angehoben wird. 

Die Jahresbeitragsrechnung, die von den Versicherern oft im November verschickt wird, gibt hierüber Auskunft. Und da das Sonderkündigungsrecht einen Monat ab Erhalt der Beitragsrechnung gilt, können Betroffene dies zum Wechsel im Dezember nutzen. 

Der ADAC hat hier weitere wichtige Infos dazu veröffentlicht: ➝ presse.adac.de/meldungen

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