Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat einen neuen Referentenentwurf für ein Gesetz zur digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung (Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz – DokHVG) auf seiner Webseite veröffentlicht (➝ hier).
Der Referentenentwurf schafft die gesetzlichen Grundlagen für eine digitale Inhaltsdokumentation der erstinstanzlichen Hauptverhandlungen vor den Land- und Oberlandesgerichten. Dadurch wird den Verfahrensbeteiligten ein verlässliches, objektives und einheitliches Arbeitsmittel für die Aufbereitung des Hauptverhandlungsgeschehens zur Verfügung gestellt.
Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, soll die Hauptverhandlung in Bild und Ton aufgezeichnet werden. Außerdem ist die automatisierte Übertragung der Tonaufzeichnung mittels einer Transkriptionssoftware in ein Textdokument zentraler Bestandteil des Entwurfs. Durch den möglichst zeitnahen Zugriff auf die Aufzeichnung und das Transkript soll der Nutzen für die Verfahrensbeteiligten an der digitalen Dokumentation sichergestellt werden.
Die Aufzeichnung darf unter bestimmten Voraussetzungen in anderen Verfahren verwendet werden. Die Persönlichkeitsrechte der aufgezeichneten Personen werden verfahrensrechtlich und materiell-strafrechtlich geschützt.
Quelle und komplette ➝ Pressemitteilung BMJ vom 22.11.2022