Seit diesem Sommer ist Titandioxid (E171) in Lebensmitteln nicht mehr erlaubt (wg. genotoxischem Potenzial / Potential zur Induktion von DNA-Schäden).
Titandioxid wurde als Zusatzstoff häufig in essbaren Dekorationen wie Fondant, Schokolinsen oder Deko-Perlen verwendet.
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg weist darauf hin, dass Produkte, die von dem Verbot betroffen sind, allerdings noch bis zum Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums verkauft werden dürfen – und könnten so auch dieses Jahr noch auf dem Plätzchenteller landen. Denn wegen seiner hohen Leucht- und Deckkraft wird er vor allem in weißen, glänzenden, glitzernden oder metallicfarbenen Produkten verwendet.
Vanessa Holste, Lebensmittelexpertin der Verbraucherzentrale, rät: „Gerade Zuckerwaren wie Dekor-Streusel oder Zuckerschrift sind mehrere Jahre haltbar. Deshalb lohnt es sich, besonders beim Einkauf von Backdekor und Süßigkeiten einen Blick auf die Zutatenliste zu werfen und Produkte ohne Titandioxid zu bevorzugen.“
Der Zusatzstoff ist in Arzneimitteln und Kosmetika (auch Zahnpasta) dennoch weiterhin erlaubt. Die Verwendung von Titandioxid in Hautpflegeprodukten gilt als unbedenklich, da der Stoff nach aktuellem Kenntnisstand über die Haut nicht aufgenommen wird. Wer den Zusatzstoff auch in diesen Produkten vermeiden möchte, kann bei den Inhaltsstoffen auf die Bezeichnung "Titanium Dioxide" oder "CI 77891" achten.