Nach den Berechnungen vom Bund der Steuerzahler (BdSt) arbeiten die steuer- und beitragszahlenden Menschen in Deutschland ab morgen, 11.07.2015, 06:14 Uhr wieder für ihr eigenes Portemonnaie.
Das gesamte Einkommen, das die Steuer- und Beitragszahler vor diesem Datum erwirtschaftet haben, wurde rein rechnerisch an den Staat abgeführt. Damit liegt die volkswirtschaftliche Einkommensbelastungsquote im Jahr 2015 bei voraussichtlich 52,4 Prozent. Von jedem verdienten Euro bleiben also nur 47,6 Cent übrig.
Der BdSt hält die Belastung in Deutschland für deutlich zu hoch und fordert daher zum Steuerzahlergedenktag folgende Maßnahmen von den Gesetzgebern:
1. Kalte Progression dauerhaft abschaffen: Tarif „auf Räder stellen“!
Der
BdSt begrüßt, dass die kalte Progression ab dem 1. Januar 2016
abgemildert wird. Jetzt kommt es darauf an, sie dauerhaft abzubauen.
Dazu sollte der Einkommensteuertarif automatisch an die Inflation
angepasst werden. Der Tarif muss „auf Räder“ gestellt werden! Dies
schlägt der BdSt in einem konkreten Gesetzentwurf vor. „Die
Gerechtigkeitslücke im Einkommensteuertarif muss dauerhaft geschlossen
werden“, fordert BdSt-Präsident Reiner Holznagel. „Es darf nie wieder
vorkommen, dass Gehaltserhöhungen, die nur die Inflation ausgleichen, zu
größeren Steuerlasten führen.“
2. Solidaritätszuschlag: Abbau bis spätestens 2019!
Die
Bundesregierung muss mit dem Abbau des Solidaritätszuschlags sofort
beginnen. Für einen Einstieg in den Ausstieg könnte der Soli ab dem
kommenden Jahr problemlos um einen Prozentpunkt auf 4,5 Prozent gesenkt
werden. „Schluss mit dem ungeliebten Soli“, appelliert der
BdSt-Präsident und verweist auf das Ergebnis einer repräsentativen
Umfrage im Auftrag des BdSt: Danach sprechen sich zwei Drittel der
Bürger dafür aus, den Soli sofort oder bis spätestens 2019 abzubauen.
3. Wohnen muss bezahlbar bleiben!
Die
Reform der Grundsteuer darf nicht dazu führen, dass Wohnen teurer wird.
Dies würde nicht nur Eigentümer, sondern auch Mieter zusätzlich
belasten. „Die Grundsteuer ist eine Volkssteuer, weil sie alle trifft“,
kritisiert Holznagel. „Eine Reform darf vor allem Familien nicht mehr
belasten. Sie muss mindestens aufkommensneutral gestaltet werden.“
Darüber
hinaus fordert der BdSt, die Stromverbraucher zu entlasten. Bislang
müssen Haushalte in Deutschland den zweithöchsten Strompreis innerhalb
der EU zahlen. Daher sollte die Stromsteuer auf das EU-rechtlich
vorgegebene Mindestmaß gesenkt werden, weil sie mehr als das 20-fache
des EU-Mindeststeuersatzes beträgt.
Wenn die Politik diese Forderungen des BdSt umsetzt, wird der Steuerzahlergedenktag 2016 vor dem 11. Juli liegen.
Hintergrund
Der
Steuerzahlergedenktag bezieht sich auf Steuern und Abgaben, die der
Staat vereinnahmt, sowie auf die EEG-Umlage und den Rundfunkbeitrag als
so genannte Quasi-Steuern. Er wird auf Grundlage der
volkswirtschaftlichen Einkommensbelastungsquote ermittelt. Dafür wird
das gesamte Aufkommen aus Steuern, Quasi-Steuern und den Zwangsbeiträgen
zur Sozialversicherung ins Verhältnis zum Volkseinkommen gesetzt. Diese
Quote zeigt, wie sehr der Staat die Einkommen seiner Bürger und
Betriebe belastet.
Die volkswirtschaftliche Einkommensbelastungsquote
betrug im vergangenen Jahr 52,7 Prozent. Demnach fiel der
Steuerzahlergedenktag 2014 auf den 12. Juli.
Das neue
„Belastungsbarometer 2015“ des Bundes der Steuerzahler beschreibt die
Belastung der Bürger in Deutschland und formuliert konkrete
Lösungsvorschläge. Hier finden Sie es zum Download als pdf (28 MB)
Quelle: BdSt
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