Die Düsseldorfer Tabelle legt für getrennt lebende Eltern fest, wer wem wie viel für das gemeinsame Kind zahlen muss. Zum ersten Mal seit 2010 sind die Unterhaltszahlungen ab 1. August 2015 wieder erhöht worden. Als Beispiel: der Mindestunterhalt eines Kindes im Alter von 0-5 Jahren steigt von bisher 317 auf 328 Euro im Monat (bei einem monatl. Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen bis 1.500 €).
Die Düsseldorfer Tabelle ab 01.08.2015 und die Leitlinien dazu können hier kostenlos heruntergeladen werden: Oberlandesgericht Düsseldorf / Düsseldorfer Tabelle ab 01.08.2015
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