Im Oktober 2013 trat das Anti-Abzocke-Gesetz in Kraft. Seitdem wird es Gewinnspielbetreibern erschwert, Verbrauchern am Telefon Verträge unterzuschieben. Inzwischen fallen jedoch andere Branchen durch ihre aggressiven Verkaufsmaschen am Telefon auf. Betroffene beklagen weiterhin, dass sie durch offensive Verkaufstaktiken am Telefon überrumpelt werden.
Nicht selten schließen Verbraucher nichtsahnend Verträge ab. Eine bundesweite Umfrage der Verbraucherzentralen erfasst derzeit die Erfahrungen der Leidtragenden. Mit an vorderster Stelle steht der Vertrieb von Produkten der Energieversorger. "Der Gesprächspartner am Telefon gibt vor, dem Kunden im Auftrag seines derzeitigen Versorgers einen günstigeren Tarif anbieten zu wollen", sagt Tatjana Halm, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern.
Erst mit Zusendung der Vertragsunterlagen bemerkt der aufmerksame Leser, dass es sich hierbei um einen Anbieterwechsel handeln würde. "Auf diese äußerst unverschämte Weise wird versucht, den Verbrauchern einen Vertragsabschluss unterzuschieben", so die Juristin.
Diese Form der Überrumpelungstaktik gibt es aber auch bei vielen anderen Arten von Verträgen, die am Telefon abgeschlossen werden. Zeitschriften oder Nahrungsergänzungsmittel, die angeblich nur als Testlieferung bestellt wurden, erweisen sich beispielsweise als Abonnementverträge.
Auch in der Versicherungsbranche gibt es viele Beschwerden. "Unerbetene Werbeanrufe stellen eine unzumutbare Belästigung dar und sind verboten. Trotzdem können während eines Telefonats wirksame Verträge geschlossen werden", warnt Rechtsexpertin Halm. "Der Verbraucher hat dann die Möglichkeit, das Widerrufsrecht geltend zu machen."
Die Erhebung der Verbraucherzentralen dauert noch an. Betroffene können weiterhin unter www.verbraucherzentrale-bayern.de/umfrage-unerlaubte-werbeanrufe an der Online-Umfrage teilnehmen. Dabei ist besonders interessant, wie häufig Verbraucher mit Werbeanrufen belästigt werden und welche Branchen dabei besonders auffallen. Mit den gesammelten Beschwerden wollen die Verbraucherschützer herausfinden, ob die gesetzlichen Regelungen nachgebessert werden müssen.
Quelle: vz Bayern
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