Donnerstag, 9. Juli 2015

Energieberatung der Verbraucherzentrale: Neukauf von Niedertemperaturkesseln nicht empfehlenswert

Ab dem 26.9.2015 gelten im Rahmen der EU-Ökodesignrichtlinie neue Effizienzanforderungen für Heizkessel in Privathaushalten. Daher sind nicht wenige Verbraucher verunsichert angesichts der aktuellen Anzeigen und Broschüren der Heizungsbranche: Noch schnell, so heißt es, zuschlagen bei günstigen Heizwertgeräten, bevor die im Herbst verboten werden.


 Ramona Ballod von der Verbraucherzentrale Thüringen erläutert, worum es bei der Richtlinie geht und was sie für Verbraucher bedeutet: "Ziel der EU-Ökodesignrichtlinie ist es, die Energieeffizienz neuer Geräte immer weiter anzuheben. Schritt für Schritt werden dafür die Mindestanforderungen erhöht, die ein Produkt erfüllen muss." Museumsreife Energieschleudern verschwinden so allmählich vom Markt, weswegen zum Beispiel ein neuer Kühlschrank heute nur noch halb so viel Strom benötigt wie ein Gerät vor 15 Jahren.

Das gleiche Prinzip wird von der EU jetzt auch bei Heizungsanlagen angewendet: Ab dem 26.9.2015 gelten bestimmte Effizienzkriterien bei neuen Anlagen. Dadurch werden manche Anlagetypen vom Markt gedrängt - so z.B. die bisher immer noch verbreiteten, aber technisch nicht mehr zeitgemäßen Niedrigtemperaturkessel. Weswegen manche Anbieter jetzt noch versuchen, ihren Lagerbestand davon zu verkaufen.

Vor einem solchen Kauf warnt Ballod entschieden: "Unsere Energieberater raten schon seit langem von Niedertemperaturkesseln ab, wenn es um den Neukauf einer Anlage geht. Brennwertgeräte sind hinsichtlich der Effizienz einfach deutlich überlegen. Auch von den Anschaffungskosten her sind die alten Kessel meist kein Schnäppchen.

Kauft man ein altes Gerät und 15 oder gar 20 Jahre lang werden 10 Prozent höhere Heizkosten fällig, war das nur für den Kesselverkäufer ein gutes Geschäft. Die neue gesetzliche Regelung ist definitiv im Sinne des Verbrauchers – und niemand sollte jetzt noch schnell einen technisch veralteten Kessel anschaffen."

Für die seltenen Fälle, wo technisch nur ein Niedertemperaturkessel in Frage kommt, sieht die Richtlinie Ausnahmen vor.

Bei allen Fragen zum effizienten Einsatz von Energie in privaten Haushalten hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale: online, telefonisch oder mit einem persönlichen Beratungsgespräch. Die Berater informieren anbieterunabhängig und individuell.

Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei). Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Quelle: vz Thüringen

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