Mittwoch, 1. Juli 2015

Deutsche Bahn: Schlichtung zwischen GdL und Bahn erfolgreich

Nach Angaben der GDL (Gewerkschaft Deutscher Lokführer) und der Deutschen Bahn ist der Tarifkonflikt zwischen den beiden Parteien beendet worden.

Bahnreisende können etwas aufatmen; zumindest von Seiten der GDL* drohen keine Streiks für die Urlaubszeit. (Es gibt da z.B. auch noch die EVG ; sie handelt für rund 140.000 Bahn-Mitarbeiter die Arbeitsbedingungen aus, darunter Zugbegleiter, Lokrangierführer und Mitarbeiter im Bordservice.)

Der Tarifabschluss im Einzelnen:

  • Entgelterhöhungen und Einmalzahlung wie schon mit der EVG am 27. Mai 2015 vereinbart: Insgesamt 5,1 Prozent in zwei Stufen: 3,5 Prozent zum 1. Juli 2015 (mindestens 80 Euro) und 1,6 Prozent zum 1. Mai 2016 (mindestens 40 Euro. Dazu kommt eine Einmalzahlung, auf die eine bereits im Februar geleistete Vorschusszahlung angerechnet wird. Damit werden im Juli noch 350 Euro ausgezahlt. Der Tarifvertrag gilt bis zum 30. September 2016 (Laufzeit 27 Monate).

  • Langfrist-Garantie der GDL als Tarifpartner bei der DB bis 2020 sowie ein neues Schlichtungsverfahren: Die GDL erhält damit unabhängig von gesetzlichen Neuerungen eine Langfrist-Perspektive bei der DB. Zudem wurde bis 2020 auch ein verbindliches Schlichtungsverfahren vereinbart. Künftig kann die Schlichtung nicht nur einvernehmlich von beiden Seiten, sondern auch nur von einer Seite angerufen werden, wenn die Verhandlungen gescheitert sind oder Streiks angekündigt werden.

  • Umfassendes Programm zur Reduzierung der Belastung von Lokführern: Bis 31. Dezember 2017 sollen eine Million der über Jahre aufgelaufenen Überstunden abgebaut werden. Um dies zu erreichen, werden 300 zusätzliche Triebfahrzeugführer beschäftigt. Die Arbeitnehmer erhalten außerdem die Option, sich die Überstunden ganz oder teilweise auszahlen zu lassen. Zudem kann auch eine geringere Arbeitszeit vereinbart werden. Abstriche beim Entgelt werden dann durch die Auszahlung von Überstunden kompensiert. Ältere Lokführer können außerdem künftig auch von der bei der DB angebotenen besonderen Teilzeit im Alter profitieren (81 Prozent Arbeitszeit bei 88,5 Prozent Einkommen).

  • Absenkung der Referenzarbeitszeit um eine Wochenstunde ab 2018: Die Referenzarbeitszeit, nach der sich das Entgelt bemisst, wird zum 1. Januar 2018 um eine Stunde auf 38 Stunden gesenkt. Dafür wird gleichzeitig das Arbeitszeitsystem reformiert. Die Wahlmöglichkeit, einen Zeitzuschlag in Höhe von 15 Minuten pro Überstunde anstelle einer Überzeitzulage wählen zu können, entfällt. Der bisherige „Zinseszins-Effekt“ auf die aus den Vorjahren aufgelaufenen Überstunden wird ausgeschaltet. Die Absenkung der Referenzarbeitszeit greift erst nach dem Auslaufen der jetzigen Tarifabschlüsse mit GDL und EVG. Damit bleibt genügend Zeit, dies in den nächsten Tarifverhandlungen ab 2016 zu berücksichtigen.

  • Ein Bundesrahmentarifvertrag für das GDL-Zugpersonal und vier DB-Haustarifverträge für Lokführer, Zugbegleiter/Bordgastronomen, Disponenten und Lokrangierführer: Der neue „BuRa-ZugTV“ beinhaltet übergeordnete Themen wie beispielsweise Entgelt und Arbeitszeit. In den Haustarifverträgen werden die DB-spezifischen Regelungen abgebildet. Alle Regelungen sind widerspruchsfrei zu bereits bestehenden Tarifverträgen gestaltet.
Quellen und weitere Infos: Deutsche Bahn und GDL

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