Das Sozialgericht Dortmund hat in einem Urteil entschieden, dass Rentner, die bereits eine Altersrente mit Abschlägen wegen vorzeitiger Inanspruchnahme beziehen, nicht in die zum 01.07.2014 eingeführte abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte wechseln können.
Dieses Urteil wurde im Falle einer Versicherten aus Hamm entschieden, die bereits seit dem 01.05.2013 Altersrente für Frauen mit einem Abschlag von 5,7 % für 19 Monate vorzeitiger Inanspruchnahme bezieht. Quelle und weitere Details zum Urteil: Pressemitteilung Sozialgericht Dortmund vom 28.07.2015
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