Sonntag, 12. Juli 2015

Verbraucherzentrale warnt: Verrechnungsschecks von Bausparkasse nicht einlösen

Wohl jeder Mensch freut sich, wenn er einen Scheck mit der Post bekommt. Wer allerdings einen Verrechnungsscheck von seiner Bausparkasse erhält, sollte es sich laut der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gut überlegen, diesen auch einzulösen. Dies gelte vor allem bei Kunden mit gut verzinsten Bausparverträgen.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen warnt: Damit verzichten die Bausparer nämlich auf die Möglichkeit, ihr Geld weiterhin zu guten Konditionen anzulegen.Bis zu 4,25 Prozent bringen die Bausparverträge, die seit mindestens zehn Jahren zuteilungsreif sind. 

 Quelle und Vorschläge dazu, was betroffene Kunden tun können: vz Nordrhein-Westfalen Hier noch einen Artikel vom "Handelsblatt" dazu: Handelsblatt

Beliebteste Artikel