Der ADAC macht darauf aufmerksam dass grünes Licht an der Ampel für den Autofahrer nicht automatisch freie Fahrt heißt. Blockiert ein Autofahrer eine Kreuzung, riskiert er laut dem Automobilclub nicht nur ein Bußgeld, sondern haftet auch für mögliche Unfallschäden. Das gilt auch für Kreisverkehre und Kreuzungen ohne Ampelschaltung.
Vor allem während Stoßzeiten sind blockierte Kreuzungen ein Dauerärgernis. Geregelt ist das korrekte Verhalten in der Straßenverkehrsordnung (StVO). Demnach darf ein Autofahrer trotz Vorfahrt oder grüner Ampel in die Kreuzung oder Einmündung nicht sofort einfahren, wenn er dort erkennbar wegen des stockenden Verkehrs warten muss. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro. Ist bei größeren Kreuzungen nicht absehbar, dass der Verkehr plötzlich
stockt, ist ein „Hängenbleiben“ in der Kreuzung unerwartet und somit
straffrei. Quelle: ADAC
Beliebteste Artikel
-
Sämtliche Unterrichtsmaterialien der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) stehen im BZgA-Shop zur Bestellung und/oder zum Do...
-
Ein neues Fahrrad kostet nicht selten einen vierstelligen Betrag. Aber: Kunden haben einen Teil der Preisgestaltung selbst in der Hand und s...
-
Die kompakten und handlichen Falt- und Klappräder gelten als Alleskönner, egal ob in der Stadt, beim Campen oder für die letzte Pendelmeile:...
-
Zur tagesaktuellen Abschätzung und Prognose der Gefahren durch den Eichenprozessionsspinner (EPS, Thaumetopoea processionea L.) sowohl für d...
-
Der ADAC hat zum ersten Mal überhaupt Anhängerreifen für Camper, Pferdetransporter und Baumarktanhänger getestet. Das erfreuliche Ergebnis d...
-
Bei einem Taschendiebstahl oder dem Verlust einer Tasche geht mehr als nur eventuell vorhandenes Bargeld verloren; mit der Geldbörse oder d...