Das Amtsgericht München hat in einem Urteil entschieden, dass für den Schaden, der absichtlich einem widerrechtlich geparkten Pkw zugefügt wurde, der Schadenserzeuger die volle Haftung für den so entstandenen Schaden übernehmen muss.
Der Fall dazu: ein 64-jähriger Zeitungsausträger ärgerte sich über einen ordnungswidrig abgestellten Pkw auf dem Gehweg vor einer Bank, wo der Pkw-Fahrer Geld abheben wollte.
Aus Wut trat der Zeitungsausträger mit dem Fuß gegen die rechte Seite des Pkw. Außerdem soll der Zeitungsausträger auch noch den Zeitungswagen gegen die Fahrertüre gestoßen haben. Bei dem Wagen handelte es sich um einen BMW der 3-Serie, Erstzulassung im Jahr 2009. Dafür verlangte der Fahrer des Pkw die Übernahmen des Schadens in Höhe von 986,78 Euro.
Der Zeitungsausträger weigerte sich zu zahlen, weil er sich vom Pkw-Fahrer genötigt fühlte, da dieser ihm den Weg abgeschnitten habe. Es sei laut dem Zeitungsausträger die enorme physische und psychische Belastung zu berücksichtigen, die das Austragen der Zeitungen zu nachtschlafender Zeit mit sich bringt (die Sachbeschädigung geschah um ca 02:48 Uhr); auch unter Berücksichtigung seines fortgeschrittenen Alters.
Das Amtsgericht München hingegen entschied rechtskräftig, dass der Zeitungsausträger den Schaden ersetzten muss. Zwar wurde der Pkw ordnungswidrig geparkt, der Schaden sei jedoch durch die vorsätzliche Sachbeschädigung des
beklagten Zeitungsausträgers entstanden und nicht etwa bei dem Versuch,
an der Engstelle vorbeizukommen. Der Zeitungsausträger hatte gegenüber der Polizei selbst zugegeben, gegen den Pkw getreten zu haben. Quelle: Pressemitteilung Amtsgericht München
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