Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil vom 17.06.2015 entschieden, dass Verbraucher, die über den Fernabsatzweg (Telefon, Fax, Internet) Heizöl bestellen, diese Bestellung innerhalb 14 Tagen widerrufen können - solange das bestellte Heizöl noch nicht (auch nicht teilweise) in den Tank des Kunden eingefüllt wurde. Dieses Urteil ist vor allem dann für die Verbraucher interessant, wenn der Heizölpreis sinkt.
Mit diesem Urteil hat das BGH eine Entscheidung des Landgerichts Bonn gekippt. Diese gekippte Entscheidung basierte auf der Annahme, dass der Heizölpreis auf dem Börsenpreis von Erdöl als Basiswert beruhe, der wiederum von Schwankungen auf den Finanzmärkten abhänge, so dass das Widerrufsrecht des Verbrauchers ausgeschlossen sei.
Der BGH hingegen betonte in seinem Urteil, das Bestellen von Heizöl dem Verbraucher nicht dazu dient, durch Weiterverkauf einen finanziellen Gewinn zu erzielen, sondern bei diesem Geschäft gehe es typischerweise um die Eigenversorgung durch den Endverbrauch des Heizöls. Quelle und ganzes Urteil (PDF 134 KB): BGH, Urteil vom 17. Juni 2015 - VIII ZR 249/14
Allerdings ist unserer Meinung nach anzunehmen, dass die Heizöl-Branche dieses Urteil des BGH so nicht hinnehmen wird und es daher wahrscheinlich zu einer Verfassungsbeschwerde kommt.
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