Der Zoll weist darauf hin, dass zwar in vielen Urlaubsländern exotische Souvenirs angeboten werden, wobei von den Händlern keineswegs darauf hingewiesen bzw. sogar verneint wird, dass es sich dabei um
Waren handelt, die artenschutzrechtlichen Verboten oder Beschränkungen
unterliegen.
Ob nun Schuhe, Taschen und Gürtel aus Riesenschlangen-
oder Krokodilleder, Schmuck und andere Ziergegenstände aus Elfenbein,
Schildpatt oder Korallen, Riesenmuscheln, Orchideen oder Kakteen und
Ähnliches - Urlauber, die mit solchen Souvenirs von artgeschützen Tieren oder Pflanzen bei der Einreise nach Deutschland erwischt werden, bekommen diese Urlaubsmitbringsel erst einmal vom Zoll abgenommen - darüber hinaus ist für Verstöße gegen artenschutzrechtliche Bestimmungen
mit einem Ordnungswidrigkeiten- oder sogar einem Strafverfahren zu
rechnen.
Damit es erst gar nicht so weit kommt, sollten sich Touristen vorab über möglicherweise verbotene Souvenirs informieren.
Über die interaktive Datenbank "Artenschutz im Urlaub" kann man erfahren, welche geschützten Tiere und Pflanzen sowie Erzeugnisse daraus im jeweiligen Urlaubsland häufig zum Kauf angeboten werden.
Weitere Infos zum Thema:
Beliebteste Artikel
-
Das europäische Verbraucherschutz-Netzwerk CPC (Consumer Protection Cooperation) hat unter der Leitung des Umweltbundesamtes (UBA) eine verb...
-
Der neue, kostenlose Newsletter "Sicher • Informiert" vom Bürger-Cert (ein Projekt vom Bundesamt für Sicherheit in der Information...
-
Bei einem Verkehrsunfall mit Verletzten kommt es manchmal auf jede Sekunde an. Die Rettungskräfte müssen so schnell wie möglich an den Unfal...
-
Neueste Verbraucherwarnungen und Meldungen: TEDi: Rückruf Kinder-Gartenschuhe "Raupe". Details (PDF 1,9 MB): Klick Rückruf: GU...
-
Die Hager Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG ruft bestimmte Leitungsschutzschalter der Baureihe 10 kA zurück. Das Unternehmen hat fest...
-
Werden Patienten von der stationären Behandlung im Krankenhaus in eine weitergehende medizinische, rehabilitative oder pflegerische Versorgu...