Der Zoll weist darauf hin, dass zwar in vielen Urlaubsländern exotische Souvenirs angeboten werden, wobei von den Händlern keineswegs darauf hingewiesen bzw. sogar verneint wird, dass es sich dabei um
Waren handelt, die artenschutzrechtlichen Verboten oder Beschränkungen
unterliegen.
Ob nun Schuhe, Taschen und Gürtel aus Riesenschlangen-
oder Krokodilleder, Schmuck und andere Ziergegenstände aus Elfenbein,
Schildpatt oder Korallen, Riesenmuscheln, Orchideen oder Kakteen und
Ähnliches - Urlauber, die mit solchen Souvenirs von artgeschützen Tieren oder Pflanzen bei der Einreise nach Deutschland erwischt werden, bekommen diese Urlaubsmitbringsel erst einmal vom Zoll abgenommen - darüber hinaus ist für Verstöße gegen artenschutzrechtliche Bestimmungen
mit einem Ordnungswidrigkeiten- oder sogar einem Strafverfahren zu
rechnen.
Damit es erst gar nicht so weit kommt, sollten sich Touristen vorab über möglicherweise verbotene Souvenirs informieren.
Über die interaktive Datenbank "Artenschutz im Urlaub" kann man erfahren, welche geschützten Tiere und Pflanzen sowie Erzeugnisse daraus im jeweiligen Urlaubsland häufig zum Kauf angeboten werden.
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