Donnerstag, 27. August 2015

Bundesgerichtshof erklärt Patent von Apple zur Entsperrung eines Touchscreens für nichtig

Die Motorola Mobility Germany GmbH hat in einem Rechtsstreit gegen Apple Inc. erreicht, dass das Patent für eine bestimmte Erfindung, die eine Maßnahme zum Entsperren einer tragbaren elektronischen Vorrichtung betrifft, mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland für nichtig erklärt wurde.

Die vom Streitfall betroffene Erfindung betrifft eine Maßnahme zum Entsperren einer tragbaren elektronischen Vorrichtung mit berührungsempfindlichem Bildschirm (Touchscreen), beispielsweise eines Mobiltelefons.


Das Streitpatent möchte das Entsperren von mobilen Geräten benutzerfreundlicher gestalten. Es schlägt daher im Wesentlichen vor, dass der Nutzer zum Entsperren des Geräts eine bestimmte (Finger-)Bewegung (Wischbewegung) auf der Berühroberfläche ausführt. Dabei wird ihm auf dem Bildschirm eine grafische Hilfestellung gegeben, indem sich ein Entsperrbild "im Einklang mit der Fingerbewegung" auf einem vorgegebenen Pfad auf dem Bildschirm bewegt.

Das Bundespatentgericht hat das Streitpatent mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland für nichtig erklärt; der Gegenstand des Streitpatents sei nicht patentfähig, weil er nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhe. Der u.a. für das Patentrecht zuständige X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat nun auch die Berufung von Apple zurückgewiesen und damit die Entscheidung des Bundespatentgerichts bestätigt.

Quelle mit weiteren Infos zu diesem Urteil: Pressemitteilung Bundesgerichtshof vom 25. August 2015 – X ZR 110/13

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