Wer kann, der flüchtet sich derzeit Richtung Wasser: Freibad, Badesee, Strand oder auch ganz einfach das Planschbecken daheim bieten bei den Temperaturen eine willkommene Abkühlung. Mit dabei sind meistens die Badelatschen, Schwimmbrille und narürlich Spielzeug für die Kleinen.
Doch das Umweltbungesamt mahnt zur Vorsicht: Wasserspielzeug und Badeartikel können gefährliche Chemikalien enthalten - zum Beispiel fruchtbarkeitsschädigende Phthalate (Weichmacher) und krebserregende polyaromatische Kohlenwasserstoffe (PAK).
Die fruchtbarkeitsschädigenden Phthalate können aus dem Kunststoffmaterial austreten und zum Teil direkt über die Atemorgane und die Haut aufgenommen werden. Sie gelangen auch in die Umwelt und bleiben dort lange stabil. Über die Umwelt und direkt aus verschiedenen Produkten geraten sie dann in die Nahrung.
Die krebserregenden PAK werden vor allem aus Produkten über die Haut aufgenommen. Kleine Kinder nehmen PAK-haltige Gegenstände auch in den Mund und sind dann besonders den Schadstoffen ausgesetzt.
Das Umweltbundesamt rät daher vor dem Kauf, sich gut zu überlegen, welche Produkte man wirklich zum Leben braucht. Hier sind noch weitere Tipps vom Umweltubundesamt:
Wenn Produkte einen starken, ölartigen Geruch verströmen, kann dies auf eine PAK-Belastung hinweisen. Schwarzer Gummi oder Kunststoff kann mit PAK-haltigem Industrieruß eingefärbt sein.
Eine gewisse Orientierung bieten Güte- oder Qualitätssiegel wie bspw. das freiwillige GS-Zeichen. Mit dem GS-Zeichen versehene Produkte aus Gummi oder Kunststoff dürfen je nach Verwendungszweck und Hautkontaktzeit bestimmte PAK-Gehalte nicht überschreiten. Am 28.12.2015 tritt eine neue EU-Regelung in Kraft, nach der der Gehalt einzelner PAK in Verbraucherprodukten auf 1 mg/kg begrenzt wird, in Spielzeug und Produkten für Säuglinge und Kleinkinder gilt dann ein Grenzwert von 0,5 mg/kg.
Phthalate finden sich vor allem in dem Kunststoff PVC (Polyvinylchlorid). Sie können dort in sehr hohen Konzentrationen vorkommen. Vermeiden Sie daher möglichst Ware aus Weich-PVC. Nutzen Sie Ihr Verbraucher-Auskunftsrecht und fragen den Hersteller. Er muss Ihnen laut dem Umweltbundesamt Auskunft geben, sofern eines der Phthalate in einer Konzentration ab 0,1 Gewichts-Prozent in einem Produkt vorkommt. Quelle: Umweltbundesamt
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