Mit dem zweiten Pflegereformgesetz*, das derzeit im Bundestag zur Beratung vorliegt, soll vor allem ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt werden. Um die Pflegebedürftigkeit genauer ermitteln zu können, werden die bisher drei Pflegestufen zu fünf Pflegegraden ausgebaut (unabhängig davon, ob Pflegebedürftige körperliche Einschränkungen haben oder unter Demenz leiden).
Daher kann laut Bundesregierung mit bis zu 500.000 neuen Anspruchsberechtigten in den nächsten Jahren gerechnet werden.
Nachteile für Alt-Pflegefälle soll es nicht geben.
Die Reform wird finanziert durch eine Anhebung des Pflegeversicherungsbeitrags um 0,2 Prozentpunkte auf 2,55 Prozent (2,8 Prozent für Kinderlose) zum Jahresbeginn 2017. Dann sollen insgesamt fünf Milliarden Euro zusätzlich für die Pflege bereit stehen. Die Beiträge sollen dann bis 2022 stabil bleiben.
Quelle mit weiteren Infos dazu: Deutscher Bundestag
*Einzelheiten des ersten Pflegereformgesetzes finden Interessierte hier: Das Erste Pflegestärkungsgesetz
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