Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Urteil entschieden, dass Luftfahrtunternehmen für die betroffenen Fluggäste Betreuungs- und Ausgleichsleistungen erbringen müssen, wenn der Flug wegen unerwarteter technischer Probleme annulliert werden muss. Der Ausgleich für eine enstprechende Annullierung beträgt je nach Entfernung zwischen 250 und 600 Euro.
Allerdings können bestimmte technische Probleme, die u. a. aus versteckten Fabrikationsfehlern, die die Flugsicherheit beeinträchtigen, aus Sabotageakten oder aus terroristischen Handlungen resultieren, die Luftfahrtunternehmen von ihrer Ausgleichspflicht befreien
Quelle mit weiteren Infos zum Urteil (PDF 163 KB): Pressemitteilung EuGH vom 17.09.2015
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