Wie der Deutsche Bundestag auf eine kleinen Anfrage der Partei "Die Linke" (PDF, 176 KB) antwortete (PDF, 166 KB), hat der im geplanten europäisch-amerikanischen Freihandelsabkommen CETA
vorgesehene Hauptausschuss nur begrenzte Kompetenzen, und diese
Kompetenzen seien auch größtenteils technischer Natur.
Der Hauptausschuss habe demnach keinerlei Befugnis, völkerrechtlich verbindliche
Entscheidungen über eine Änderung der Anhänge, Anlagen, Protokolle und
Anmerkungen von CETA zu treffen. Er könne lediglich Empfehlungen an die
Vertragsparteien aussprechen. Quelle: Deutscher Bundestag
Samstag, 26. September 2015
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