Samstag, 26. September 2015

Ausschuss kann CETA nicht ändern

Wie der Deutsche Bundestag auf eine kleinen Anfrage der Partei "Die Linke" (PDF, 176 KB) antwortete (PDF, 166 KB), hat der im geplanten europäisch-amerikanischen Freihandelsabkommen CETA vorgesehene Hauptausschuss nur begrenzte Kompetenzen, und diese Kompetenzen seien auch größtenteils technischer Natur.

Der Hauptausschuss habe demnach keinerlei Befugnis, völkerrechtlich verbindliche Entscheidungen über eine Änderung der Anhänge, Anlagen, Protokolle und Anmerkungen von CETA zu treffen. Er könne lediglich Empfehlungen an die Vertragsparteien aussprechen. Quelle: Deutscher Bundestag

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