Für Autofahrer, die Busse in der Nähe von Haltestellen überholen oder ihnen entgegenkommen, gelten besondere Regeln. Vorsicht ist in erster Linie bei Schulbussen und Linienbussen des Nahverkehrs geboten. Der ADAC hat die wichtigsten Infos zusammengestellt:
Grundsätzlich gilt: Autofahrer dürfen an haltenden Straßenbahnen oder Bussen – ob Linien- oder Schulbus – nur vorsichtig vorbeifahren und müssen bei Überholvorgängen die nötige Vorsicht walten lassen.
Liegt die Haltestelle bei Straßenbahnen und Bussen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in der Fahrbahnmitte, ist rechts davon nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Autofahrer müssen außerdem ausreichend Abstand halten, damit ein- und aussteigende Fahrgäste nicht behindert oder gefährdet werden.
Strikter sind die Verkehrsregeln, wenn Schul- oder Linienbusse des ÖPNV an Haltestellen das Warnblinklicht eingeschaltet haben. Nähert sich ein Bus mit Warnblinker einer Haltestelle, so gilt ein Überholverbot. Steht der Bus, dürfen Autofahrer lediglich in Schrittgeschwindigkeit an ihm vorbeifahren – das gilt auch in der Gegenrichtung. Dabei ist es unerheblich, ob die Bushaltestellen außer- oder innerorts liegen. Außerdem spielt es keine Rolle, ob der Bus an einer einfachen Haltestelle oder in einer separaten „Busbucht“ hält. Sind Autofahrer schneller als erlaubt unterwegs, wird ein Bußgeld ab 15 Euro fällig.
Beim Anfahren müssen Autofahrer Omnibussen des ÖPNV sowie Schulbussen die zügige Abfahrt ermöglichen. Das heißt, sie müssen Busse in den fließenden Verkehr einfädeln lassen.
Fernbusse, die an einer Haltestelle am Straßenrand halten, sind von den Regelungen nicht betroffen und dürfen normal überholt und passiert werden. Hier gelten nur die allgemeinen Bestimmungen zu Rücksichtnahme im Verkehr.
Quelle: ADAC
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