Mittwoch, 30. September 2015

Wird der Abgasskandal zum Steuerskandal?

Für ein Kfz muss der Halter bekanntlich eine Kfz-Steuer bezahlen. Und da gibt es einen so genannten Freibetrag, der sich auf den Ausstoß von CO2 bezieht. Ab einer bestimmten Grenze verteuert sich die Kfz-Steuer. Diese Grenze ist abhängig von den jeweiligen Kfz-Daten. Bei Kolbenmotoren: Hubraum, spezifische Schadstoffemissionen und Kohlenstoffdioxidemissionen (CO2-Ausstoß) je gefahrenem Kilometer.

Jetzt stellt sich die Frage, ob es da bei den "runtergeschummelten" Abgaswerten auch um die Kfz-Steuer geht. Falls ja, könnte es eventuell dazu kommen, dass die "Beschummelten" auch noch Kfz-Steuer nachzahlen müssen.

Wir wollen jetzt hier aber keine Panik schüren; erst einmal abwarten, was da noch alles aufgedeckt wird und falls es tatsächlich soweit kommen sollte, ob der Fiskus für die Betroffenen Fahrzeughalter ein "Auge zudrückt". Denn sie können im Grunde ja nichts dafür, dass ihnen ihre Fahrzeugauswahl aufgrund falscher Werte eine eventuelle Steuererleicherung verschafft hat. Anderenfalls könnte es  diesbezüglichen zu einer Klagewelle kommen.

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