Mittwoch, 29. August 2018

Die ersten Energieausweise verlieren ihre Gültigkeit

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern weist darauf hin, dass in diesem Jahr die ersten Energieausweise verfallen.

Eigentümer, die 2008 einen Energieausweis für ihr Gebäude erstellen ließen, müssen ihn erneuern, sobald sie ihr Haus oder eine Wohnung darin wieder vermieten oder verkaufen wollen. Auch Eigentümergemeinschaften brauchen einen aktuellen Energieausweis für das gesamte Gebäude, wenn eine Wohnung einen neuen Mieter oder Käufer erhält.

Dies gilt nicht für Eigenheimbesitzer, die ihr Haus weder verkaufen, vermieten, verpachten oder verleasen wollen - sie benötigen keinen Energieausweis. Alle anderen begehen eine Ordnungswidrigkeit, für die ein Bußgeld verhängt werden kann.

Eine Neuausstellung kann ebenfalls verpflichtend sein, wenn Eigentümer den Heizkessel in ihrem Haus austauschen, die Fenster modernisieren oder andere Maßnahmen ergreifen, um das Gebäude energieeffizienter zu gestalten. Auch in ihrem eigenen Interesse sollte der Energieausweis erneuert werden. Nur so bildet er die verbesserten energetischen Eigenschaften des Hauses ab.

Quelle: vz Bayern

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