Dienstag, 7. August 2018

Der Rundfunkbeitragsservice aktualisiert seine Daten

Wie die Verbraucherzentrale Bayern mitteilt, übermitteln die Einwohnermeldeämter derzeit die Daten aller volljährigen Einwohner an den Beitragsservice. Dabei werden Name, Familienstand, Geburtsdatum, aktuelle und vorherige Adresse sowie das Einzugsdatum weitergegeben.

"Dieser Vorgang ist im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag gesetzlich geregelt und daher rechtmäßig“, sagt Tatjana Halm, Juristin der Verbraucherzentrale Bayern. Mit diesem Datenabgleich soll geklärt werden, für welche Wohnungen bislang kein Rundfunkbeitrag gezahlt wird. Lassen sich Verbraucher keiner bereits beim Beitragsservice angemeldeten Wohnung zuordnen, wird der Beitragsservice mit ihnen Kontakt aufnehmen.

Wer bisher keinen Rundfunkbeitrag zahlt, sollte sich daher auf Post vom Beitragsservice einstellen.
Die Verbraucherzentrale Bayern empfiehlt, auf dieses Schreiben zu reagieren und mitzuteilen, ob für die Wohnung bereits ein Rundfunkbeitrag gezahlt wird.

Möglicherweise besteht das Recht auf eine Beitragsbefreiung oder eine Ermäßigung. „Zahlt bereits ein Bewohner den Rundfunkbeitrag, müssen seine Mitbewohner keine weiteren Beiträge entrichten“, betont die Rechtsexpertin. Empfänger von Sozialleistungen können sich auf Antrag ebenfalls von der Beitragspflicht befreien lassen.*

Wer nicht auf das Schreiben des Beitragsservice reagiert, wird automatisch angemeldet und dazu verpflichtet, den Rundfunkbeitrag in Höhe von 17,50 Euro im Monat zu bezahlen.
Quelle: vz Bayern

Anm. v-mag: hier gibt es u.a. Merkblätter zum Herunterladen mit Infos zur Befreiung, Ermäßigung und für Studierende: Rundfunkbeitrag Infos

Beliebteste Artikel