Wie der Deutsche Bundestag mitteilt, sollen ab dem 1. Januar 2019 in Deutschland geänderte Mautsätze für Lkw gelten. Das sieht der von der Bundesregierung vorgelegte "Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes" (PDF, 813 KB: 19/3930) vor.
Mit der Neuregelung sollen der Vorlage zufolge in den Jahren 2019 bis
2022 Mehreinnahmen in Höhe von 4,16 Milliarden Euro erzielt werden.
Solche Infrastrukturgebühren müssen sich laut EU-Vorgabe an den Baukosten und den Kosten für Betrieb,
Instandhaltung und Ausbau des betreffenden Verkehrswegenetzes
orientieren. Die Kosten der Luftverschmutzung werden bereits
seit dem 1. Januar 2015 erhoben, die Lärmbelastungskosten sollen nun ergänzt werden.
Laut dem Gesetzentwurf führt die Aktualisierung der Mautsätze
sowie die Anlastung der Lärmbelastungskosten zu einer
kostenseitigen Belastung von Unternehmen, die Güterkraftverkehr
betreiben, in Höhe von ca. 1,04
Mrd. Euro pro Jahr
Red. v-mag Trivia: Die Bundesregierung teilt in dem Gesetzentwurf außerdem mit, dass Auswirkungen auf das Preisniveau - insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau - nicht zu erwarten sind.
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