Seit dem 15. August 2018 fallen alle elektrischen und elektronischen Geräte unter das ElektroG, außer sie sind explizit ausgeschlossen.
Das ElektroG ist die Kurzform für „Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die
umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten,
Elektro- und Elektronikgerätegesetz“ und regelt u.a., welche Rechte und Pflichten sowohl Hersteller, als auch Händler und Verbraucher bei der Entsorgung eines Elektroaltgerätes haben.
Bisher regelte das ElektroG nur die Entsorgung der Elektrogeräte, die unter eine der zehn
festgelegten Kategorien des Gesetzes fielen und die nicht durch eine
Ausnahme ausgeschlossen waren - allerdings ließen sich viele Gegenstände, in denen Elektronik
verbaut ist, nicht in diese Kategorien einordnen.
Nun betrifft dies aber auch zum Beispiel den Badezimmerschrank mit fest verbauter Beleuchtung oder die blinkenden Turnschuhe.
Die wichtigsten Fragen und Antworten dazu von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg: Neue Regeln ab 15.8.: Diese Elektrogeräte gehören in den Elektroschrott
Was Verbraucherinnen und Verbraucher über die Neuregelungen im ElektroG sonst noch wissen sollten, hat das Umweltbundesamt (UBA) in diesem Artikel veröffentlicht: Das ElektroG leistet einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz
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