Wie der Deutsche Bundestag mitteilt, sollen die Vorbereitungen für die Telematikanwendungen* der Gesundheitskarte zur Einführung der elektronischen
Patientenakte planmäßig bis Ende des Jahres 2018 abgeschlossen
sein.
* Telematik: zusammengesetzt aus Telekommunikation und Informatik
Versicherte sollen demnach künftig die Möglichkeit bekommen, allen berechtigten
Leistungserbringern relevante medizinische Daten sicher zur Verfügung zu
stellen (allen Ärztinnen
und Ärzten, Zahnärztinnen und Zahnärzten, den Krankenhäusern und
weiteren medizinischen Einrichtungen.)
Die Nutzung der elektronischen Patientenakte soll allerdings auf Freiwilligkeit beruhen. Die Versicherten könnten laut dem Deutschen Bundestag selbst entscheiden, ob sie die
Technik nutzen möchten, welche Daten auf der Akte gespeichert und wem
sie zugänglich gemacht werden.
Versicherte sollen darüber hinaus auch noch durch ein geplantes, alternatives Authentifizierungsverfahren ohne den Einsatz der
elektronischen Gesundheitskarte selbstständig den Zugang zu ihrer elektronischen Patientenakte nutzen können - z.B. via Smartphone oder Tablet.
(Anm. Redaktion v-mag: was kann da schon schief gehen...)
Quelle mit weiteren Details dazu: die Antwort PDF-Datei 120 KB: (19/3528 ) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
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