Dienstag, 28. August 2018

Strahlenschutz für den nuklearen Ernstfall

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit informierten in einer gemeinsamen Pressemittelung am 27.08.2018* darüber, dass umfangreiche Vorkehrungen getroffen werden, um für weltweite Notfälle mit radioaktiven Stoffen - beispielsweise durch einen Unfall in einem Kernkraftwerk - gewappnet zu sein.

Das BfS ist in diesem Netzwerk die zentrale Instanz zur fachgerechten Darstellung und Bewertung der radiologischen Lage.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze besuchte am Montag das BfS in Neuherberg bei München und erklärte, dass - auch wenn der Atomausstieg beschlossene Sache sei - der Schutz der Bevölkerung vor radioaktiver Strahlung in Deutschland relevant bleibe. Dies habe zuletzt die Reaktorkatastrophe von Fukushima gezeigt.

Um die Bürgerinnen und Bürger wirkungsvoll vor Notfällen schützen zu können, die auch außerhalb von Deutschland eintreten, müsse man dauerhaft vorbereitet sein. Darüber hinaus seien neue Bedrohungen denkbar, die ebenfalls berücksichtigt werden müssen.

Weitere Informationen:

Die Regelungen des Strahlenschutzgesetzes zum Notfallschutz sind bereits im vergangenen Jahr in Kraft getreten. Am 1. Oktober 2017 hat das Radiologische Lagezentrum (RLZ) seinen Betrieb aufgenommen; es soll jederzeit in der Lage sein, ein radiologisches Lagebild zu erstellen.

Die Verbesserung der Infrastruktur und die Erstellung von Ausbildungs- und Übungsprogrammen sowie detaillierter Pläne für vorplanbare Szenarien soll bis Ende 2020 abgeschlossen sein.
*Komplette Presesmitteilung vom 27.08.2018: http://www.bfs.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/BfS/DE/2018/008.html

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