Wie das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) mitteilt, gelten ab dem 13. Januar 2018 europaweit einheitliche Regelungen für den Zahlungsverkehr. Demnach dürfen stationäre und Internet-Händler für Buchungen und Käufe dann keine gesonderten Gebühren mehr für gängige Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften verlangen.
Außerdem: Wenn die Bank- oder Kreditkarte entwendet oder missbraucht wird, haften die Inhaber nur noch bis maximal 50 Euro für entstandene Schäden.
Ebenfalls ab dem 13. Januar 2018 müssen Bankberater Kundengespräche besser dokumentieren. Insbesondere sind Gespräche über Wertpapiergeschäfte aufzuzeichnen, die per Telefon oder Internet geführt werden.
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