Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg berichtet, dass viele Sparkassen eine unzulässige Klausel in die Prämiensparverträge "S-flexibel" geschrieben haben. Demnach wollten sie die Zinsen laufender Verträge einfach per Aushang ändern.
Die Verbraucherzentrale hat nach eigenen Angaben daher zwei Sparkassen abgemahnt, die daraufhin eine Unterlassungserklärungen abgegeben haben. Insbesondere in den 1990er Jahren hätten Sparkassen ähnliche Zinsanpassungsklauseln vertrieben.
Die Verbraucherzentrale rät: "Wer einen solchen Vertrag hat, sollte nun aktiv werden. Teilweise geht es um einige Tausend Euro."
Quelle mit weiteren Infos und für Betroffene einen kostenlosen Musterbrief zum Herunterladen gibt es hier: Sparkassen-Klausel rechtswidrig: Betroffene Kunden können nachverhandeln
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