In Verträgen von ambulanten Pflegeunternehmen finden sich häufig rechtswidrige Bestimmungen, die Verbraucher benachteiligen.
Zum Beispiel beschränken sie die Haftung für den Verlust von
Haustürschlüsseln oder behalten sich das Recht auf Preiserhöhungen vor,
auch wenn die Kosten für den Pflegedienst nicht steigen.
Dazu kommen vorformulierte Klauseln, die für Laien nicht immer leicht zu verstehen
sind.
Daher hat die Verbraucherzentrale Berlin (gefördert durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz) wichtige Infos über ambulante Pflegeverträge auf dieser Webseite veröffentlicht: pflegevertraege.de
Beliebteste Artikel
-
KiK ruft folgendes Produkt wegen Brandgefahr zurück: „Teelichthalter in Tannenbaumform“ Preis: 4,99 € Auftrag: 1055232 WGR: 625 Das ge...
-
STIHL ruft Akku-Heckenscheren mit der Verkaufsbezeichnung HSA 56 zurück. Betroffen sind alle Geräte mit einer Seriennummer kleiner 436535186...
-
Ob Europameisterschaft, Olympische Spiele oder Großkonzerte – regelmäßig gibt es Probleme mit Eintrittskarten, die auf dem Ticket-Zweitmarkt...
-
Neueste Verbraucherwarnungen und Rückrufe: Rückruf: Gemeiner Weiß-Täubling in Würzlake, 500 g Details: hier Verzehrhinweis / Rückruf: Wil...
-
Der neue, kostenlose Newsletter "Sicher • Informiert" vom Bürger-Cert (ein Projekt vom Bundesamt für Sicherheit in der Information...
-
Wie der Deutsche Bundestag in einer Pressemeldung (*) mitteilt, will die Bundesregierung mittels einer Änderung des Tierschutzgesetzes und d...