Der Deutsche Bundesrat hat erneut einen neuen Gesetzentwurf (PDF, 1.0 MB: 19/399) vorgelegt, um gegen unseriöse Anbieter von Kaffeefahrten vorzugehen, die vor allem bei Senioren beliebt sind.
(Der Bundesrat hatte bereits 2015 einen Vorstoß gestartet. Allerdings
hatte sich der Bundestag nicht damit befasst und der Gesetzentwurf wurde
mit Ende der Wahlperiode hinfällig.)
Denn oft würden laut Gesetzentwurf Veranstalter mit Versprechen wie Geschenken, Gewinnen und
weiteren Angeboten Teilnehmer anwerben; "In der Realität enden die langen, ermüdenden Busfahrten häufig in einem
abgelegenen Landgasthof, wo die Verletzlichkeit der Teilnehmer mit
aggressiven und irreführenden Verkaufsmethoden zu ihrem finanziellen
Nachteil ausgenutzt wird."
Der Gesetzentwurf sieht vor, die Anzeigepflicht auszudehnen - und ebenfalls gelten, wenn ein Unternehmen mit
Sitz im Ausland eine Fahrt in oder nach Deutschland anbietet, als auch
umgekehrt. Zudem sollen einige Produkte nicht mehr verkauft werden
dürfen: Nahrungsergänzungsmittel etwa oder Medizinprodukte, zu denen
auch Heizdecken und Rotlichtlampen zählen.
Auch Finanzdienstleistungen
fallen darunter; von ihnen gehen nach Ansicht des Bundesrats besondere
Lockreize und erhebliche finanzielle Gefahren aus.
Bußgeld-Höchstbeträge
sollen um den Faktor zehn angehoben werden; derzeit liegt die
Obergrenze bei einer unterlassenen Anzeige bei 1.000 Euro. Dies sei zu
niedrig und häufig bereits in den Preisen einkalkuliert, argumentiert
der Bundesrat. | Quelle: Deutscher Bundestag
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