Montag, 15. Januar 2018

Erneuter Versuch: Gesetzentwurf gegen Abzocke bei Kaffeefahrten

Der Deutsche Bundesrat hat erneut einen neuen Gesetzentwurf (PDF, 1.0 MB: 19/399) vorgelegt, um gegen unseriöse Anbieter von Kaffeefahrten vorzugehen, die vor allem bei Senioren beliebt sind.

(Der Bundesrat hatte bereits 2015 einen Vorstoß gestartet. Allerdings hatte sich der Bundestag nicht damit befasst und der Gesetzentwurf wurde mit Ende der Wahlperiode hinfällig.)

Denn oft würden laut Gesetzentwurf Veranstalter mit Versprechen wie Geschenken, Gewinnen und weiteren Angeboten Teilnehmer anwerben; "In der Realität enden die langen, ermüdenden Busfahrten häufig in einem abgelegenen Landgasthof, wo die Verletzlichkeit der Teilnehmer mit aggressiven und irreführenden Verkaufsmethoden zu ihrem finanziellen Nachteil ausgenutzt wird."

Der Gesetzentwurf sieht vor, die Anzeigepflicht auszudehnen - und ebenfalls gelten, wenn ein Unternehmen mit Sitz im Ausland eine Fahrt in oder nach Deutschland anbietet, als auch umgekehrt. Zudem sollen einige Produkte nicht mehr verkauft werden dürfen: Nahrungsergänzungsmittel etwa oder Medizinprodukte, zu denen auch Heizdecken und Rotlichtlampen zählen.

Auch Finanzdienstleistungen fallen darunter; von ihnen gehen nach Ansicht des Bundesrats besondere Lockreize und erhebliche finanzielle Gefahren aus.

Bußgeld-Höchstbeträge sollen um den Faktor zehn angehoben werden; derzeit liegt die Obergrenze bei einer unterlassenen Anzeige bei 1.000 Euro. Dies sei zu niedrig und häufig bereits in den Preisen einkalkuliert, argumentiert der Bundesrat.   |  Quelle: Deutscher Bundestag

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