Montag, 15. Januar 2018

Ungewollt kinderlos - Beratungsangebote und finanzielle Fördermöglichkeiten

In Deutschland ist fast jedes zehnte Paar zwischen 25 und 59 Jahren ungewollt kinderlos. Die moderne Reproduktionsmedizin kann vielen ungewollt kinderlosen Paaren dennoch dabei helfen, sich den Wunsch nach einem eigenen Kind zu erfüllen. Allerdings kann dies viel Geld kosten.

Die Bundesinitiative "Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit" fördert in Kooperation mit bisher sechs teilnehmenden Bundesländern reproduktionsmedizinischer Behandlungen.

Das Bundesfamilienministerium hat daher auf dem "Informationsportal Kinderwunsch" den neuen Förder-Check eingerichtet. Dort kann durch die Beantwortung von acht einfachen Fragen herausgefunden werden, ob die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung im Wohnsitz-Bundesland besteht und sich ein Antrag lohnen kann.

Das Bundesfamilienministerium erklärt:


Die staatlichen Zuschüsse ergänzen die Kostenbeteiligungen der Krankenversicherungen. So senken sie den Eigenanteil von verheirateten Kinderwunschpaaren an den Behandlungskosten erheblich. Je nach Landesförderung wird der erste bis vierte Behandlungszyklus unterstützt. 

Bund und Land übernehmen dabei bis zu 25 Prozent des den Paaren nach Abrechnung mit der Krankenkasse verbleibenden Eigenanteils. Zusammen mit der Leistung der gesetzlichen Krankenkasse kann der Eigenanteil für die Ehepaare bei den ersten drei Behandlungen auf bis zu einem Viertel, bei der vierten auf bis zur Hälfte der Kosten gesenkt werden.

Die Bund-Länder-Förderung gilt aber auch für unverheiratete Paare. Diese erhalten von den gesetzlichen Krankenkassen meist keine Leistungen für eine Kinderwunschbehandlung.

Den neuen Förder-Check, weitere Informationen über Fördermöglichkeiten und Beratungsangebote vor Ort sowie wichtige Hinweise rund um das Thema "Ungewollte Kinderlosigkeit" gibt es auf: www.informationsportal-kinderwunsch.de.

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